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Wilfred Knop - Reden auf der GV am 27.6

Feuerwehrkassen

 

Entsprechend der Vorlage geht es hier um die Genehmigung der Einnahme- Ausgaberechnungen der Feuerwehren der Gemeinde für 2018. Zur Erinnerung: Formal sind die Feuerwehren als Einrichtung Teil der Gemeinde Malente und das von ihnen verwaltete Geld ist sog. Sondervermögen der Gemeinde. Damit gelten die öffentlichen Haushaltsvorschriften und wie hier die Genehmigungspflicht der Gemeindevertretung für die Jahresrechnung. Es gibt speziell mit dem Innenministerium und dem Landesfeuerwehrverband abgestimmte Verfahrensregelungen für die Führung der Kameradschaftskassen. Hier hat sich nun wie in 2017 gezeigt, das noch weiterer Beratungsbedarf der Kommune für die Wehrführer und die Kassenwarte besteht. Das Hauptproblem liegt bei den durchgeführten Veranstaltungen. Hier liegt der Spannbreite zwischen Null bei der größten Wehr und 16.000 € bei einer größeren Dorfwehr. Veranstaltungen, die nicht unmittelbar der Werbung für die Abteilungen der Feuerwehr dienen, sondern auch durch gewerbliche oder gemeinnützliche Veranstalter durchgeführt werden könnten, stehen insbesondere im Mittelpunkt umsatzsteuerrechtlicher Problematik und könnten Haftungspropleme auch für Gemeinde auslösen. Die Gründung von Fördervereinen kann helfen, hier Probleme einzudämmen.Um eben diese Probleme zu vermeiden, hat der Finanzausschuss zwar die Jahresrechnungen als Beschlussempfehlung an die heutige Gemeindevertretung weitergeleitet, aber zugleich für die 2019 ein entsprechendes Beratungsgespräch für die Wehren angeregt, welches nach der Sommerpause erfolgen soll. Ich bitte unter diesen Voraussetzungen um Annahme der Vorlage.

 

 

 

 

Grundsatzbeschluss Haushaltskonsolidierung

 

 

Wir sollen heute einen Grundsatzbeschluss zur Haushaltskonsolidierung fassen. Nicht neu ist die Tatsache der finanziellen Unterfinanzierung der Gemeinde, die in der Vergangenheit zu sehr hohen Haushaltsfehlbeträgen geführt hat und nach der mittelfristi gen Finanzplanung im Ergebnisplan für die Jahre 20 bis 22 noch ohne Veranschlagung unserer Zukunftspläne für Malente 2030 jährliche Fehlbeträge um 400.000 € vorsieht. Diese Zahlen machen auch nach Auffassung der Kommunalaufsicht deutlich, dass die im Kommunalrecht geforderte dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde derzeit nicht gegeben ist und gegengesteuert werden muss.

 

Die ist natürlich schwierig, weil man als Stadtrandkern II Ordnung nicht die erforderlichen Mittel wie benötigt erhält, im Haushaltserlass des Landes vor sinkenden Schlüsselzuweisungen durch eine Veränderung der Konjunktur gewarnt wird, man aber eine moderne behindertengerechte neue Schule braucht oder einen weiteren Kindergarten, von sinnvollen Vorschlägen für die weitere Entwicklung für die Gemeinde im Städtebauförderungsprogramm und Malente 2030 ganz zu schweigen. In einer ersten Sitzung des Arbeitsausschusses Haushaltskonsolidierung 2019 und im Finanzausschuss haben wir bereits den Bereich der Steuern, Gebühren und Beiträge überarbeitet und Erhöhungen vorgesehen, die noch in 2019 greifen sollen - zur Grundsteuer B kommen wir beim nächsten Tagesordnungspunkt. Es ist dies allerdings nur ein nicht unwesentli cher Teil der möglichen Haushaltskonsolidierung, aber nicht alles. Dazu gehört auch eine Überprüfung der Aufgaben der Verwaltung in der Aufbau- und Ablauforganisation wie auch Prüfung der Verlagerung von Teilaufgaben auf andere Rechtsträger der Gemeinde wie auch die Investitionsplanung der Gemeinde, eben weil manches wünschenswerte der Verwaltung oder der Fraktionen derzeit in Anschaffung und/oder Folgekosten für uns nicht finanziell umsetzbar ist . Noch im Juli wird eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe Haushaltskonsolidierung stattfinden, damit wir in Beratung den von der Kommunalaufsicht gewünschten Termin nächste GV am 26.09. für ein vorzulegendes Konsolidierungskonzept einhalten können. Ohne überzeugendes Konzept sind weitere Haushaltsgenehmigungen gefährdet. Ich möchte sie bitten, dem heutigen allgemeinen Beschlussvorschlag zuzustimmen und uns dann gemeinsam mit der Verwaltung an die Erstellung des Konzeptes konstruktiv zu wagen.

 

 

 

Anhebung der Grundsteuer B

Anhebung der Grundsteuer B

 

 

 

Teil des von der Kommunalaufsicht geforderten Haushaltskonzepts ist entsprechend den Richtlinien des Innenministers für Fehlbetrags und Sonderbedarfszuweisungen auch die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 400 auf 425 v.H.. Damit dies rückwirkend zum Jahresanfang 2019 passieren kann, ist der Beschluss dafür in der heutigen Sitzung erforderlich. In der vorausgegangenen Sitzung des Finanzausschusses ist es durch das Fehlen eines Mitglieds zu einer Patt-Situation gekommen und damit nicht zu einer Beschlussempfehlung an Gemeindevertretung. Nachdem allerdings sich sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene eine Einigung für ein neues Grundsteuergesetz abzeichnet, welches mindestens den jetzigen Einnahmebestand der Gemeinde sichern zu scheint, sollte nach meiner persönlichen Auffassung als Finanzausschussvorsitzender auch hier heute eine Einigung möglich sein, damit wir ein positives Zeichen in Richtung der Kommunalaufsicht senden können und nicht etwa nicht nur kommende Haushaltsgenehmigungen erschweren sondern für 2019 auch die noch in Aussicht gestellten restlichen zwei Teilgenehmigungen für unsere Kredite nach Vorlage eines Haushaltskonzeptes erleichtern, welche nach Vorstellungen der Kommunalaufsicht auch die Anhebung der Grundsteuer B umfasst. Die im Verhältnis für den einzelnen Durchschnittshaushalt anfallende geringe Mehrbelastung ist im Finanzausschuss dargestellt worden. Ich darf in Erinnerung rufen, die mögliche Mehreinnahme von rd. 100.000 € ermöglicht uns den Schuldendienst von rd. 2 Millionen Krediten beim derzeitigen Zins- und Tilgungsniveau zu tragen, was manche Investitionsentscheidung dann auch leichter macht. Ich würde mich freuen,wenn sie im Interesse der konstruktiven Haushaltskonsolidierung der Vorlage zustimmen würden.

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